Der von der Bundesregierung "Steuervergünstigungsabbaugesetz" getaufte Gesetzentwurf enthält auch einen Abschnitt, der die Erhebung von Umsatzsteuer auf elektronische Waren und Dienstleistungen vorsieht. Für Unternehmen im Inland sowie in den anderen EU-Staaten existiert diese Maßgabe schon lange, zukünftig sollen aber auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland Umsatzsteuer für die Lieferung von Software, Filmen, Musik und ähnlichem an Privatpersonen über das Internet abführen.
Zwar ist diese Regelung keine originäre Idee der neuen Regierungskoalition, sondern muss aufgrund einer EU-Richtlinie ohnehin bis spätestens 1. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Es bleibt aber trotzdem fraglich, wie die Finanzverwaltung die Durchführung der Regelung erzwingen will; auf Unternehmen im Ausland hat sie keinen Rechtszugriff und die Internetnutzung sämtlicher Bundesbürger kann sie ebenfalls nicht lückenlos aufzeichnen, wodurch hier noch einige Fragen offen bleiben.