Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Mit einer schwarzen Liste prangert die EU 17 Staaten an, die nach Meinung der EU nicht ausreichend kooperativ im Kampf gegen Steuerflucht sind.
Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Der Bundesrechnungshof sorgt sich um die langfristige Stabilität des Bundeshaushalts und fordert deshalb den Abbau diverser Steuervergünstigungen.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Eine Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr für die Jahre 2012 bis 2015 ist in der ersten Instanz erfolglos geblieben.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.
Werden Kapitalerträg auf Wunsch des Anlegers nicht mit der Abgeltungsteuer sondern tariflich besteuert, kann das Finanzamt eine Außenprüfung beim Anleger durchführen, wenn durch diese Erträge die maßgebliche Schwelle überschritten wird.
Die Finanzverwaltung kommt den Betroffenen des Hochwassers in Niedersachsen Ende Juli mit verschiedenen Maßnahmen entgegen.
Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.
Mehr als 60 Länder haben gemeinsam vereinbart, durch Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen aggresiven Steuergestaltungen von multinationalen Unternehmen entgegenzuwirken.
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist.
Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
 

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